Prof. Niemitz Stellungnahme

Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Studium generale und Arbeitsstelle Technikgeschichte

Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz
PF 301166, 04251 Leipzig
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H.-U. Niemitz, HTWK Leipzig, PF 301166, 04251 Leipzig

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Camino Urique 69 / Apdo. 209
E - 29 120 Alhaurin el Grande

18. 03. 2004

Betrifft: Stellungnahme zur Stellungnahme des Gutachtens zur Neuen Medizin / 9 Seiten

Stellungnahme zur Stellungnahme der Universität Tübingen
– vertreten durch die Professoren Keuth und Rassner –
zu meinem Gutachten (vom 18.08.2003) zur Germanischen Neuen Medizin

Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz, HTWK Leipzig

Vorwort – "Tübingen" droht als Ort des Schreckens in die Geschichte einzugehen

Dieser Text enthält unmittelbar keine Informationen zur Neuen Medizin; diese zu geben ist auch nicht Absicht. Es geht hier um die Auseinandersetzung mit der Universität Tübingen bzw. mit den von der Universität Tübingen bestellten Verfassern der zwei Stellungnahmen.

Meine Stellungnahme wird im Detail zeigen, wie Herr Keuth Logik und Wissenschaftstheorie verdreht. Was er unter Hypothese versteht, dient ihm zur Rechtfertigung von Willkürargumentationen. Sein Systemverständnis bezüglich Naturwissenschaft und Recht offenbart, daß er nicht – und das gilt auch für Herrn Rassner – als Wissenschaftler sondern als Herrscher denken will und denkt. Weiter wird gezeigt, daß Herr Rassner wie der Prototyp des "furchtbaren Schulmediziners" argumentiert und als Karikatur durchgehen könnte, wenn die Lage nicht so ernst wäre.

Generell zeigt sich, daß die Universität Tübingen, hier vertreten durch Keuth und Rassner, weiterhin – und das seit über zwanzig Jahren – außerhalb aller Regeln der Moral (hier auch zu verstehen als Menschlichkeit) und Ethik (hier zu verstehen als "recht verstandenes" Recht) argumentiert und handelt. Das hat fatale Folgen: Zum einen mußten und müssen weiterhin unzählige Menschen sterben, weil Therapiefreiheit verhindert wird. Zum anderen leidet die Rechtsstaatlichkeit, weil offenkundig wider den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit schulmedizinische Interessen à la Tübingen durchgesetzt werden. Eine Universität hat Wissenschaft voranzubringen und sie nicht zu behindern oder gar – wie hier zu beobachten – zu verhindern. Die Universität Tübingen sollte sich auf sich selbst und die Prinzipien der Wissenschaft besinnen. Anderenfalls wird ihr Name um in Größenordnungen schrecklichere Weise als die Namen der Gegner von Ignatz Semmelweiß in die Geschichte eingehen.

((Für Schnell-Leser: Springen Sie zum "Fazit"))

Zur aktuellen Situation – das Gericht bringt die Stellungnahme der Uni Tübingen Dr. Hamer zur Kenntnis

Mit Brief vom 19.12.2003 wird Herrn Dr. med. theol. Ryke Geerd Hamer vom Verwaltungsgericht Sigmaringen ein "Schriftsatz zur gefl. Kenntnis übersandt." Der Schriftsatz beinhaltet ein Schreiben der Universität Tübingen vom 17.11.03. Das Schreiben ist an das Verwaltungsgericht Sigmaringen gerichtet und bezieht sich auf das "Gutachten zur Neuen Medizin" von Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz". Als Anlage enthält es: "Stellungnahme von Prof. Dr. Herbert Keuth vom 15.09.2003 ... / Stellungnahme von Prof. Dr. Gernot Rassner vom 30.10.2003 .. [und] eine Abschrift". Die Abschrift lag mir nicht vor und beinhaltet wahrscheinlich die Anfrage des Gerichtes an die Universität Tübingen zu meinem Gutachten [Niemitz].

Im Schreiben der Universität Tübingen vom 17.11.03 an das Gericht steht u.a. folgendes: "Für die Entscheidung des anhängigen Rechtsstreits kommt es auf das vom Gericht übersandte ´Gutachten zur Neuen Medizin´ des Professors Dr. Hans-Ulrich Niemitz nicht an. Die Universität Tübingen möchte dieses ´Gutachten´ trotzdem nicht unkommentiert lassen. Sie legt in der Anlage zwei Stellungnahmen zu dem ´Gutachten´ vor, eines aus wissenschaftstheoretischer Sicht von Prof. Dr. Herbert Keuth und eines aus medizinischer Sicht von Prof. Dr. Gernot Rassner. Aus der Stellungnahme vonseiten der Wissenschaftstheorie ergibt sich, dass das ´Gutachten´ schon im Ansatz verfehlt ist. Aus der Stellungnahme vonseiten der Medizin wird deutlich, dass es aus einer Anhäufung von unsubstantiierten Behauptungen besteht." --- Im folgenden werde ich [Niemitz] die beiden Stellungnahmen kommentieren.

Zur Stellungnahme des Prof. Dr. Herbert Keuth (Wissenschaftstheoretiker):

Herr Keuth argumentiert dreist, unlogisch und wissenschaftstheoretisch fragwürdig

Herr Keuth muß in seiner abschließenden (das Immunsystem betreffenden) Aussage, obwohl ihm dieses Thema fast ein Drittel seiner Ausführungen wert ist, den Staffelstab an einen Mediziner weitergeben. Er wagt hier nicht, eine eigene Meinung zu äußern. Meiner Argumentation, "Die Hypothese ..., es gäbe ein Immunsystem, ist eine nicht falsifizierbare Aussage" hält er ein dreistes Argument entgegen: gemäß Stichwortartikel der Brockhausenzyklopädie gäbe es jedenfalls beobachtbare Bestandteile des Immunsystems. Selbstverständlich kann ein jeder und insbesondere Herr Keuth immer willkürlich irgendwelche Dinge und Geschehnisse, die offensichtlich irgendwie in einem Zusammenhang stehen, zum "System" ernennen. Und dann gibt es immer beobachtbare Bestandteile des "Systems". So kann Herr Keuth jeden, der diese Ernennung anzweifelt, per Willkür-Anweisung zum Schweigen bringen. "Was man beobachtet, das muß existieren! Basta!" So vorzugehen ist sehr fragwürdig, und schon 1796 hat Kant so etwas zu tun als "Dreistigkeit" bezeichnet . Also: Diese Art seiner Entgegnung zeigt ein bedenklich niedriges Niveau wissenschaftstheoretischen und sogar allgemein logischen Denkens.

Was ist eine Hypothese? Was ist "hypothesenfrei"? Ein Beispiel – und etwas Ethik

Ist unser Wissen um den Zusammenhang von Schwangerschaft und Geburt eine Hypothese? Ich frage, weil Keuth in seiner Stellungnahme behauptet: "(a) ... kann es eine hypothesenfreie Theorie in einer empirischen Wissenschaft gar nicht geben." Wir wissen, auf Schwangerschaft folgt Geburt. Und mit derselben Sicherheit weiß die Neue Medizin um das Krebsgeschehen Bescheid. Bei der Schwangerschaft kann es vor der Geburt zum Tod der Mutter kommen oder abgetrieben werden, oder anderes verhindert die Geburt. Solche Geschehnisse können allerdings nicht die Aussage widerlegen (falsifizieren): "Wir wissen sicher, d.h. hypothesenfrei, auf Schwangerschaft folgt Geburt."

Man stelle sich – um das Beispiel "Schwangerschaft" per Gedankenkonstruktion ins Absurde weiter zu treiben – ein "medizinisch hoch entwickeltes" Volk vor, in dem die Menschen den Zusammenhang zwischen Geschlechtsverkehr und Schwangerschaft nicht kennen. Insbesondere haben sie auch noch keine Geburt erlebt, also den Abschluß der Schwangerschaft. So werden für sie aus nicht bekannter Ursache in unregelmäßigen Abständen Frauen schwanger. Dieser Zustand wird als unerklärlich, krank und todbringend angesehen. Denn: Es wächst etwas (ein Tumor?) im weiblichen Körper. Dieses "etwas" wird – wie man glaubt – nicht aufhören zu wachsen. Deshalb müssen die Patienten behandelt werden. Per Bestrahlung, Medikamenten, Operation und sogar auch Tötung der Patientinnen beendet die Zunft der Schwangerschaftsbehandler die bösartige Krankheit Schwangerschaft. Niemand weiß, daß der Vorgang von Schwangerschaft zwar etwas Außergewöhnliches und damit Unnormales und manchmal auch etwas Gefährliches, aber letztlich biologisch Sinnvolles ist. Dieses Volk wird aussterben, weil es niemals erkannt hat, was das normale Ende einer Schwangerschaft bedeutet. Die erste Person, die darauf hinweisen wird, daß Schwangerschaft etwas biologisch Sinnvolles ist, wird man hohnlachend abwehren. Mit so einer Hypothese könne ja jeder kommen und eventuell noch fordern, die Krankheit Schwangerschaft nicht nach den Regeln der Zunft der Schwangerschaftsbehandler – also Bestrahlung, Medikamente und Operation – zu behandeln und damit zu beenden. Das wäre ja unethisch, weil es offenkundig den Tod der Patientin bedeutet!

Es ist klar: Das Wissen um die Schwangerschaft – einmal erworben – ist hypothesenfrei. Die ungebildeten Wissenschaftstheoretiker tun sich schwer mit solcher Einsicht.

Im obigen Beispiel des "Volks ohne Geburten" ist es so, daß die "Schwangerschaftsbehandler" es niemals zur Geburt kommen lassen. Deshalb muß für sie "Geburt" eine Hypothese sein. Heute beim Krebsgeschehen ist es ähnlich, aber doch auch verschieden. Was bei dem "Volk ohne Geburten" das Geschehen der Geburt ist, ist heute bei uns, dem "Volk ohne Krebsheilungen", das Krebsgeschehen. Dieses wird falsch verstanden und deshalb fast immer sofort "therapiert" und in seinem normalen Ablauf so gestört, daß es niemals zur Normalität des Krebsgeschehens kommt – wie im Beispiel niemals zur Geburt. Den Tumor (z.B. Darmkrebs, Brustkrebs) als biologisch sinnvolle Organverstärkung oder Organvergrößerung in der konflikt-aktiven Phase, den Knochenkrebs in Form des Osteosarkoms oder die Nieren- oder Ovarial-Zyste als sinnvolle Organverstärkung als Abschluß nach Konfliktlösung zu verstehen, und zwar in der Art korrekt zu verstehen, wie man die Geburt korrekt verstehen kann, muß demjenigen hypothetisch erscheinen, der sich weigert, es überhaupt so weit kommen zu lassen. Erschwert wird die Einsicht dadurch, daß (erst) eine Konfliktlösung erfolgen muß, wenn Heilung erreicht werden soll. So sterben selbstverständlich diejenigen, die keine Konfliktlösung erreichen. Zum Beispiel muß vor der Heilung bei einem mit einem Tumor verbundenem Geschehen der Konflikt gelöst werden. Dann erst wird der Tumor – und das braucht seine Zeit – unter Fieber und anderen scheinbaren Anzeichen von "Krankheit" von den Mikroorganismen abgebaut, was eben den betroffenen Menschen wiederum "krank" erscheinen läßt.

Mit Hilfe des Verfahrens der Abduktion kann man – wie im Folgenden erklärt – sowohl theoretisch als auch ganz praktisch (man vergegenwärtige sich immer den eben dargestellten Vergleich "Geburt – Krebsgeschehen") zur Hypothesenfreiheit kommen. Die Abduktion ist allerdings nicht leicht zu verstehen. Der Brockhaus schreibt: "Dieses Verfahren wird bei jeder wissenschaftlichen Hypothesenbildung faktisch angewendet. Im Unterschied zur Deduktion ist der Schluß nur wahrscheinlich (wie [auch] bei der Induktion), erweitert aber die Erkenntnis, da er eine neue Idee im Denken hervorbringt und daher neue wissenschaftliche Konzeptionen ermöglicht" (Brockhaus Enzyklopädie 1996). Hier ein Beispiel für die Abduktion, das am obigen Beispiel "Schwangerschaft" anknüpft und zeigt, wie beim "Volk ohne Geburten" eine hypothesenfreie Theorie entstehen kann:

  • Ich sehe und beschreibe ein Resultat: Diese Frauen gebären (dies muß man aber geschehen lassen, darf es nicht in Panik künstlich verhindern, sonst sieht man ja nichts).
  • Ich postuliere eine Regel (Hypothese) und brauche dazu neue Begriffe bzw. eine neue Konzeption, hier: "Schwangerschaft" (statt zuvor "Krankheit"). Diese neuen Begriffe (hier nur einer) verwende ich für die Formulierung der (neuen) Regel (Hypothese): Alle Frauen, die schwanger sind, gebären. (Sie sind also nicht krank und nicht dem Tod geweiht.)
  • Nun kann ich überhaupt erst den Fall als Fall erkennen, kann also zuordnen (und anders handeln als früher): Diese Frau ist schwanger. (Sie ist also nicht krank und dem Tod geweiht, wie zuvor geglaubt. Ich warte also die Geburt ab und helfe bei den Geburtsvorbereitungen und bei der Geburt, statt die Schwangerschaft durch die Schwangerschaftsbehandler künstlich abbrechen zu lassen.)

Was ich sehe ("Resultat": Diese Frauen gebären) und die postulierte Regel ("Hypothese": Alle Frauen, die schwanger sind, gebären) gehören jetzt hypothetisch zusammen. "Hypothese", weil ich bisher nur Fälle – wenn auch sehr viele – gesehen habe, von denen immer noch behauptet werden kann, es seien nur "Einzelfälle". Nun möchte ich die Sicherheit der Deduktion erreichen, also hypothesenfrei argumentieren können im Sinne von:

Regel (Alle Frauen, die schwanger sind, gebären.)

   + Fall (Diese Frauen sind schwanger.)

       (hypothesenfreies) Resultat (Diese Frauen gebären.)

Die Regel muß sicher (hypothesenfrei) werden. Dafür muß ich das Konstruktionsprinzip der Regel verstehen, das "Teleologische", d.h. das Zielgerichtete, das Sinnvolle, das immer wieder Geschehende und Reproduzierbare dieses Geschehens. Die oben erzählte Geschichte zum Thema Schwangerschaft verdeutlicht, was hier gemeint ist. Auf Schwangerschaft folgt Geburt. Das ist keine Hypothese, da das biologische Konstruktionsprinzip des "Lebens" klar ist. Allerdings muß es erst, falls es unbekannt ist, entdeckt werden.

Techniker haben mit dieser Art der Argumentation keine Probleme. Die von ihnen gebauten Maschinen haben ein ihnen bekanntes Konstruktionsprinzip, haben einen Zweck, ein Ziel, eben das "Teleologische". Jeder Techniker weiß, und das beunruhigt Wissenschaftler: Ein Elektromotor funktioniert – und zwar "hypothesenfrei". Er funktioniert, weil er so konstruiert worden ist, wie er konstruiert worden ist. Und bezüglich Schwangerschaft sind alle Frauen so konstruiert, daß hypothesenfrei gilt: Schwangerschaft ist zielgerichtet und bedeutet kommende Geburt; so sind die Frauen "konstruiert"! Entsprechend hypothesenfrei und mit derselben Sicherheit – so die Germanische Neue Medizin® – ist das Krebsgeschehen zu verstehen, das entsprechend "Schwangerschaft" ein sinnvolles Ziel hat. Selbstverständlich muß man hinschauen und prüfen. Wenn man vorher die Zusammenhänge so nicht gesehen hat (und so etwas kann passieren, das ist nicht unehrenhaft), man nun aber darauf gestoßen wird, dann muß man als einer, der als wirklicher Wissenschaftler arbeiten will, prüfen. Das ist keine Frage willkürlicher Entscheidung der Wissenschaftler sondern ethische Pflicht. Die Wissenschaftler erheben ja den Anspruch, Wissenschaftler zu sein. Sie müssen Willkür und Herrschaft ablehnen. Ein Wissenschaftler muß Forschungsergebnisse, die ihm persönlich nicht passen, anerkennen bzw. seine Konsequenzen ziehen. Es gibt eben keinen Königsweg (= Herrscherweg) zur Wissenschaft. Die Wissenschaftler sind nur den Forschungsergebnissen bzw. den Forschungsfragen aller Wissenschaftler verpflichtet. Und "aller" meint alle. Wer sich nur seiner Zunft und nicht der Wissenschaft verpflichtet fühlt, ist kein Wissenschaftler sondern nur Herrscher oder eben Untertan. Genau das aber ist bei den Medizinern zu beobachten. So ist man dann leider nur "Schulmediziner".

Herr Keuths Rechtsverständnis verträgt sich nicht mit unserer Verfassung (Grundgesetz). Und: Was ist ein System? Kann man es unmittelbar beobachten?

Herr Keuth entgegnet meiner Aussage "Das Immunsystem hat bisher noch niemand unmittelbar beobachten können" mit dem Argument: "... ein System ist ein Abstraktum. So hat auch noch niemand ein Rechtssystem unmittelbar beobachten können, doch daraus folgt offenbar nicht, das (sic!) es keines gäbe." Man kann das Rechtssystem sehr wohl unmittelbar beobachten. Es ist eine von Menschen konstruierte und in Texten dokumentierte Summe von jederzeit zugänglichen Handlungsanweisungen. Was geschehen muß bzw. wird, wenn ein Schuldvertrag nicht erfüllt wird, ist vorhersagbar und unmittelbar beobachtbar. Das gilt auch für andere Verpflichtungen (z.B. nicht kriminell zu werden oder nicht gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen).

Es ist auch vorhersagbar und unmittelbar beobachtbar, wann nichts geschehen wird. Dieses System setzt, sobald Anklage erhoben wurde oder Offizialdelikte (von staatlicher Seite zu verfolgende Gesetzesverstöße) zur Kenntnis genommen wurden, terminierte Verpflichtungen. Hier ist eindeutig und vorhersagbar, in sich schlüssig und ohne Widersprüche alles Systemische vorhersagbar und beobachtbar. Das Rechtssystem schreibt vor und überwacht. Wenn alles korrekt verläuft, dann geschieht nichts Besonderes. Wenn aber etwas passiert, was das Rechtssystem zum Handeln zwingt ("Sonderprogramme" starten, die in ihren Auslösebedingungen und in ihren Abläufen jeweils durch eine jeweilige Art von Taten vorherbestimmt sind!), dann kann man das System unmittelbar beobachten. Die unmittelbare Beobachtung des Rechtssystems besteht nämlich darin, unzweifelhaft das Gesehene einordnen zu können und erkennen zu können, daß gerade in diesem Moment an diesem Ort genau dies geschehen mußte – und nichts anderes und nicht vorher und nicht anderswo. Hier gibt es keinen Zweifel, weil diese Gesetze menschengemacht sind. Sie müssen letztlich die Qualität einer zwar willkürlichen aber axiomatischen, d.h. in sich widerspruchsfreien Setzung haben. Gesetze dieser Art (letztlich "Recht") – es gibt auch rechtswidrige Gesetze! – haben die aufgeklärten Menschen so fasziniert, daß sie meinten, den Regeln, die sie infolge ihrer Experimente und Naturbeobachtungen herausfinden konnten, den Namen "Naturgesetze" geben zu müssen. Diese unglückliche Benennung ist eigentlich eine Perversion und müßte jedem Wissenschaftstheoretiker als Problem gegenwärtig sein. Ein (in die Organismen hineinphantasiertes) Immunsystem mit einem (von den Menschen bewußt konstruierten) Rechtssystem in der von Keuth gemachten Art gleich zu setzen, beweist einen bedenklich niedrigen Standard wissenschaftstheoretischer Argumentation.

Exkurs zum Recht: Bezeichnenderweise hat Herr Keuth nicht verstanden, was Recht ist

Das Recht setzt eine Norm. Wenn gegen diese Norm verstoßen wird, dann ist das nur wegen des Rechts überhaupt erkennbar. Ein tatsächlicher Normenverstoß bedeutet also nicht, daß damit das Recht abgeschafft worden ist oder nicht mehr gilt. Wenn das Recht selber abgeschafft wird, geschieht das entweder total und schlagartig (sozialistische oder nazistische Revolutionen lassen bzw. ließen das beobachten) oder das geschieht partiell und eher schleichend (Teilbereiche werden dem Recht entzogen, wie man das heute beim – im Prinzip einem Feudalsystem entsprechenden – Medizin– oder Gesundheitssystem konstatieren muß). Im Prinzip bedeutet ein Widerspruch im System des Rechts und damit im Gesellschaftssystem die "Falsifikation", nämlich Rechtsunsicherheit und damit Abwesenheit von Recht. Recht kann ja nur mit Rechtssicherheit Recht sein. In der Realität müssen Widersprüche nicht sofort das ganze System "falsifizieren", also überall Rechtsunsicherheit und damit Abwesenheit von Recht bedeuten. Die Untersysteme der Gesellschaft können so weit entkoppelt sein, daß für eine gewisse Zeit a-rechtliche, also keine Rechtssicherheit aufweisende Untersysteme sich halten können, ohne die ganze Gesellschaft sofort zu kippen. Diese Untersysteme – und (wie gesagt) das Medizin- bzw. Gesundheitssystem gehört dazu – neigen zu Korruption, Fälschungen (siehe Krebsforschung, der Fall Hermann usw.) und neigen zum Absaugen der ringsherum in "Rechtssicherheit" und "gutem Glauben" erzeugten Reichtümer. Die "Rechtssprechung" die Germanische Neue Medizin® betreffend zeigt, wie und daß vom "Untersystem" Medizinsystem eine für die Gesellschaft in das Rechtssystem ausstrahlende existentielle Gefahr droht. Hier sind Kräfte am Werk, die schleichend, radikal und systematisch gegen die Norm verstoßen, d.h. sie abschaffen wollen. Sie versuchen das Recht und damit die Norm so zu verdrehen, daß ihre Normenverstöße nicht (mehr) erkennbar sind (siehe dazu auch meine "Urteilsschelte").

Also: Die Keuthsche Gleichsetzung hinsichtlich "Abstraktum" von Immunsystem und Rechtssystem läßt erkennen, in welchem Geist Herr Keuth argumentiert (und leider auch viele andere "Wissenschaftstheoretiker" und fast alle Mediziner mit ihm): Ihm ist es nicht möglich, das besondere an einem (wirklichen) Rechtssystem zu erkennen. Das Recht, das gegen unrechtmäßige Gesetze (so etwas gibt es leider) oder gegen Richter, die Gesetze willkürlich auslegen, (so etwas gibt es leider auch) verteidigt und durchgesetzt werden muß, ist ihm beliebig. Ganz nach dem Motto: "Was Gesetz ist, ist Recht!" (Mehrere deutsche Diktaturen lehrten uns, das es "so" nicht geht – nicht gehen darf!) Ihm ist ein Recht undenkbar, das nicht ihm und seinen Medizinern passende "herrschaftliche" Regeln, Befehle und Vorschriften beinhaltet von der Art: "Die Medizin hat immer Recht – und was Medizin ist, bestimme ich." Entsprechend ist ihm unmöglich zu verstehen, was wirklich ein wissenschaftliches Aussagesystem bedeutet. Hier berühren sich in erschreckender Weise die zwei Arten von falschem Verständnis von Recht und Wissenschaft. Beide, Recht und Wissenschaft, bleiben unverstanden.

Zur Stellungnahme des Prof. Dr. med. Gernot Rassner (Mediziner):

Herr Rassner argumentiert im Geist des "Ich bin Herrscher" und konsequent unethisch. Dies ist eines Mediziners unwürdig und doch leider typisch. Das ist nun im einzelnen zu zeigen.

Die Schulmedizin opfert bei ihren klinischen Therapiestudien Menschen

Herr Rassner schreibt im letzten Satz seiner Stellungnahme: "Real bestehende Heilungschancen ... können damit [bei der Suche nach anderen Behandlungsmöglichkeiten] vernichtet werden. Auch ist es ethisch unverantwortlich und völlig ausgeschlossen, dass die ´Schulmedizin beziehungsweise unsere Gesellschaft´ der Neuen Medizin ´Raum gibt´, um z.B. im Rahmen einer klinischen Therapiestudie diese zu überprüfen beziehungsweise zu verifizieren (oder zu widerlegen)." Woher nimmt Herr Rassner die Sicherheit der Aussage, daß real bestehende Heilungschancen vernichtet werden, ohne jemals überprüft zu haben, wie die Heilungschancen bei der Neuen Medizin aussehen? Wenn er sich hartnäckig weigert, diese zu überprüfen, darf er logischerweise so eine Aussage nicht machen. (Aber "Logik" ist sowieso nicht die Stärke der zwei Herren und ihrer Stellungnahmen ...) Und: Merkt Herr Rassner nicht, daß er mit dieser Aussage dabei ist, jede klinische Therapiestudie zu verbieten? Ist es nicht so, daß vor jeder Studie die betroffenen Patienten informiert werden müssen und einwilligen müssen? Wie bei jeder Studie würden auch hier – beim Vergleich Neue Medizin und Schulmedizin – die Patienten informiert werden. Dann könnten sie frei entscheiden, welche Art von Therapie – Neue Medizin oder Schulmedizin – sie benutzen wollen. Was ist daran "ethisch unverantwortlich"? Ganz im Gegenteil! Hier erweist sich die Ethik, die nämlich dem Individuum die Freiheit garantiert, selbst die Risiken der verschiedenen Therapieformen einzuschätzen. Das Individuum kann entscheiden und ist nicht "Ich-möchte-gern-Herrschern" ausgeliefert, die letztlich willkürlich (per Losverfahren!) die Gruppen einteilen. Man muß hier vermuten, daß Herr Rassners Ethikverständnis – es ist ja eher ein "Nicht-Ethikverständnis" – bezüglich Therapiestudien beinhaltet, mit uninformierten Studienteilnehmern bzw. Patienten "experimentieren" zu wollen. Bei den Doppelblindstudien ist Uninformiertheit ja sogar Programm. Eine Doppelblindstudie ist das eingestandene Nichtwissen um biologische Zusammenhänge des Geschehens. Es hat als Ergebnis immer nur eine statistische Auswertung, mehr nicht. Mehr geht prinzipiell nicht! Die Opfer der Placebo-Medikamente oder gar der (neben)wirkenden Medikamente sind eingeplant. Der Patient wird nicht informiert. Stattdessen wird von ihm die Zustimmung erbeten, sich opfern zu lassen! Er hat keine Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen Therapieformen zu entscheiden! Ihm die Entscheidung zwischen verschiedenen Therapieformen vorzuenthalten, ist verantwortungslos und unethisch. Ein Gebot der modernen Gesellschaft ist das Opferverbot. Doppelblindstudien sind ein aus der Notsituation zugelassener Rückfall in vorgesellschaftliche, d.h. gemeinschaftliche oder herrschaftliche Zustände mit ihrem Opfergebot! Die Neue Medizin – infolge ihres wissenschaftlich-biologischen Verständnisses – kann diese Notsituation beseitigen. Die Neue Medizin würde also endlich ethisch verträgliche Therapiestudien ermöglichen. Merken Herr Rassner und alle seine Meinung teilenden Schulmediziner nicht, daß sie verantwortungslos und unethisch argumentieren? Merken sie nicht, daß sie ihre Patienten opfern? Merken sie nicht, daß das bei ihren klinischen Therapiestudien Programm ist bzw. bei ihrem von ihnen selbst infolge Zunftzwang starr gehaltenem Wissensstand auch unvermeidbar ist? Oder wollen Sie nichts merken?

Herr Rassner ist gegen Meinungsfreiheit

Herr Rassner unterstellt, mein Gutachten sei verantwortungslos. Er meint, daß Patienten, die dieses Gutachten lesen, gegen ihren Willen gefühlsmäßig oder seelisch beeinflußt würden, daß also ihnen "suggeriert [würde], sich möglichst schnell von der falschen, unwissenschaftlichen Schulmedizin abzuwenden ..." usw. Was denkt Herr Rassner über seine Patienten? Sind die alle dumm? Sind sie unmündig? Dürfen sie nicht informiert werden und aufgefordert werden, sich selbst zu informieren? Mein Gutachten kann hier nur als Aufforderung verstanden werden, sich weiter über die Neue Medizin zu informieren. Möchte Herr Rassner als Vertreter der Schulmedizin auch noch die Meinungs- und Informationsfreiheit abschaffen? Offensichtlich ist dem so! Wie schon oben (siehe "Stellungnahme zu Keuth") angedeutet, kann man hier erkennen, wie der Bereich des (schul)medizinischen Systems, das Ethik offenkundig überhaupt nicht kennt, über seine Systemgrenzen hinausgreift und versucht, das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit abzuschaffen.

"typisch Schulmedizin"

Herr Rassner macht Anmerkungen zu "Anwendung" beziehungsweise ´Verifikation´ der Neuen Medizin". Hier demonstriert Herr Rassner ein Selbstverständnis als "Ich-möchte-gern-Herrscher" und "Seine-Patienten-Opfernder". Er kennt nämlich "keinerlei Fakten, dass die Neue Medizin bessere Ergebnisse erzielt als die Schulmedizin." Danke für dieses Eingeständnis. Aber vielleicht sollte er entsprechende Veröffentlichungen einfach mal zur Kenntnis nehmen. Und er sollte nicht systematisch mit daran arbeiten, daß Studien verhindert werden, die solche Entscheidungen zwischen diesen beiden "Medizinen" ermöglichen könnten. Sein unethisches (und damit herrschaftliches) Selbstverständnis zeigt sein Satz: "Es ist ärztlicherseits ethisch völlig ausgeschlossen, eine solche klinische Studie durchzuführen und Patienten offenkundig zu gefährden." Das oben (Stellungnahme zu Keuth) konstruierte und dargestellte Beispiel des "Volkes ohne Geburten", dessen "Ärzte" nicht wissen, daß Schwangerschaft Geburt und nicht Krankheit und Tod bedeutet, bekam genau diese Argumentation zu hören: "Mit so einer Hypothese könne ja jeder kommen und eventuell noch fordern, eine Schwangerschaft ´nicht nach den Regeln der Zunft – also Bestrahlung, Medikamente und Operation – zu behandeln´ bzw. zu beenden. Das wäre ja unethisch, weil es den sicheren Tod der Patientin bedeutet!"

Bemerkungen zur "Allgemeinen Stellungnahme" Rassners – und "Professorennot"

Was bleibt zu sagen? Das (also mein) Gutachten stelle "eine Anhäufung von reinen Behauptungen dar" – so Rassner. Was stellt seine Stellungnahme dar? Antwort: Die Dokumentation des unversöhnlichen Herrscherwillens eines typischen Vertreters der Schulmedizin, der zur Sicherung seiner Herrschaft auch noch die Logik verbiegen muß. Abweichende Meinungen müssen "verantwortungslos" und "ethisch unverantwortlich" sein. Es ist also gefährlich – so Rassner –, wenn Menschen von anderen Meinungen erfahren dürfen (gefährlich für wen?). So erweist sich, daß Herr Rassner in dieser seiner Stellungnahme verfassungsfeindlich argumentiert. Das zu tun – so muß ich anmerken –, ist im übrigen durch die von der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit (die Herr Rassner offensichtlich abzuschaffen wünscht) geschützt. Aber: Darf ein Professor all das tun? Wenn es nicht so lächerlich und unwürdig wäre, müßte man sagen: Hier ist eine Grenze erreicht. Eigentlich müßten die beiden Herren Professoren disziplinarrechtlich von ihrem Dienstherrn abgemahnt werden. Denn kein Professor darf gegen das Recht (hier speziell gegen das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit) und gegen wissenschaftliche Prinzipien (hier speziell gegen die ethischen Grundsätze von Wissenschaft) predigen und damit Dienstpflichten verletzen.

Wenn allerdings das Recht schon so verletzt ist, wie es die bisher im Zusammenhang mit der Neuen Medizin und Dr. Hamer gelaufenen Gerichtsverfahren und andere Justizaktionen gezeigt haben, dann wundert einen "gar nichts mehr". Hier kann man studieren, wie das Medizinsystem mafiaähnlich agiert. So zu agieren bedeutet auch, seine eigenen Leute einzuschwören bzw. ihnen zu drohen. Die Äußerungen des in Tübinger Prof. Voigt in der Gerichtsverhandlung und das Verhalten der Medizinischen Fakultät der Uni Tübingen zu Beginn der achtziger Jahre lassen das gut erkennen. Dabei ist Prof. Voigt übrigens als einer zu interpretieren, der der Mafia entfliehen wollte und nicht konnte bzw. es letztlich nicht wagte. Hier die Zitate (entnommen Schwarzenberg, Therese von; 2001: Krebs – heilende Krankheit? Seite 156f [in eckigen Klammern stehen Ergänzungen von mir, Niemitz])

Vor Gericht [am 16.12.86, Verwaltungsgericht Sigmaringen] wurde der Dekan der [Medizinischen] Fakultät Tübingen, Prof. Voigt, gefragt, ob denn Dr. Hamer mit seiner "Neuen Medizin" recht haben könnte. Prof. Voigt bejahte dies mit dem Hinweis: "In der Schulmedizin weiß man über Krebs quasi nichts!" Der Vorsitzende wollte weiter wissen, ob es stimme, was Dr. Hamer sage, daß man innerhalb von ein bis zwei Tagen zweifelsfrei durch Reproduzierbarkeit an nächstbesten Fällen prüfen könne, ob die "Neue Medizin" naturwissenschaftlich richtig sei. Prof. Voigt: "Ob in ein, zwei oder drei Tagen, kann ich nicht sagen, aber im Prinzip stimmt es!" Auf die Zwischenfrage Dr. Hamers, ob sich Prof. Voigt erinnern könne, 1981 versprochen zu haben, daß die "Neue Medizin" nach naturwissenschaftlichen Kriterien korrekt auf ihre Richtigkeit in diesem Habilitationsverfahren geprüft würde, antwortet er: "Das stimmt zwar, daß ich das versprochen habe, aber die [Medizinische] Fakultät hat es abgelehnt. Deshalb muß ich die Erfüllung dieses Versprechens zurücknehmen!" (Die [Medizinische] Fakultät lehnte 1981/1982 die Habilitationsarbeit mit 150:0 Stimmen ohne Enthaltung ab).

Hier erkennt man das "Mafiaproblem": Prof. Voigt erklärt, er sei gezwungen worden, das Versprechen zurückzunehmen. Außerdem sieht man bei der Medizinischen Fakultät ein Abstimmungsverhalten, das in Herrschaftsstrukturen fast immer und in demokratischen Strukturen fast nie zu sehen ist: 100% ja, 0% nein. (Warum wagte nicht wenigstens Prof. Voigt dagegen zu stimmen? Warum wagte niemand, geheime Abstimmung zu beantragen – bei so einem brisanten Thema eigentlich eine selbstverständliche Notwendigkeit! Weil ein jeder sich gruppenöffentlich bekennen muß – sonst droht etwas; so will es bekanntermaßen die Mafia-Moral.) Weiter im Zitat:

Der vorsitzende Richter Dr. Iber ergriff wieder das Wort: "Also, Herr Dekan, Sie sagen, der Dr. Hamer könne recht haben, und Sie geben zu, man könne naturwissenschaftlich in ein bis drei Tagen prüfen, ob seine Neue Medizin richtig ist. Wenn sie aber richtig ist, dann müßten Sie ihn doch habilitieren!" Prof. Voigt: "Natürlich!" Vorsitzender Dr. Iber: "Ja, Herr Voigt, nun verstehe ich nichts mehr: Der Dr. Hamer könnte recht haben, sagen Sie, und Sie könnten das in kürzester Zeit nachprüfen, warum prüfen Sie es dann nicht?" Prof. Voigt: "Wir wollen gar nicht wissen, ob der Dr. Hamer recht hat!"

Hier schreit Prof. Voigt seine Not heraus; er meint: Ich darf es nicht wissen wollen.

Vorsitzender Dr. Iber: "Wie, Sie wollen gar nicht wissen, ob der Dr. Hamer mit seiner Neuen Medizin recht hat? Es ist doch ein Habilitationsverfahren, das müssen Sie doch prüfen!" Prof. Voigt: "Nein, wir müssen nur ein Habilitationsverfahren machen, mit zwei Gutachten. Ob er recht hat, interessiert nicht!"

Hier baut Prof. Voigt die pseudolegale "Formalargumentation" auf: Wir müssen uns nur den Vorschriften gemäß verhalten. Ob diese rechts- und wissenschaftswidrig sind, hat uns nicht zu interessieren. Hier wird auch die Rolle und Bedeutung von Gutachten klar – und das nicht nur bei Habilitationsverfahren sondern auch in Gerichtsverhandlungen: Ein Gutachten wird im allgemeinen nicht begutachtet, sondern als Formalie hingenommen. Es interessiert nur: Ja oder nein – nicht die Argumentation.

 Vorsitzender Dr. Iber: "Sie wollen das also nicht wissen, obwohl Sie es leicht prüfen könnten und es eigentlich prüfen müßten und obwohl es doch so weitreichende Folgen hätte?" Prof. Voigt: "Nein, wir wollen es nicht wissen. Und ich werde immer und immer gegen Dr. Hamer stimmen, egal was er schreibt!"

Und hier schreit Prof. Voigt noch einmal seine Not heraus.

Im Gerichtssaal entstand große Unruhe, die Dr. Iber nur dadurch beherrschen konnte, daß er die Verhandlung für beendet erklärte.

Fazit

Die Stellungnahmen der Herren Professoren Keuth und Rassner – verfaßt im Namen der Universität Tübingen – disqualifizieren nicht nur die Medizinische Fakultät der Universität sondern die gesamte Universität. Ihre unwissenschaftlichen bzw. wissenschaftsfeindlichen Argumentationen sowie die sich gegen die Rechtsordnung richtende Argumentationen sind konsequenter Ausdruck des seit über zwei Jahrzehnten pseudolegal laufenden Abwehrkampfes der Schulmedizin gegen die Neue Medizin (pseudolegal, d.h. wie schon in ähnlicher Form früher von den zwei im letzten Jahrhundert bekannten deutschen Diktaturen an anderen Stellen und immer sich "im Recht fühlend" in ähnlicher Weise exekutiert – erinnert sei auch an "Deutsche Physik" oder Biologie und Kybernetik à la Stalin). Statt wissenschaftlich zu falsifizieren – die Neue Medizin bietet Ansatzpunkte, sie zu falsifizieren, nur gelingt dies keinem ihrer Gegner –, schieben Theoretiker und Mediziner dubiose Vorschriften vor und "fühlen sich so im Recht", treiben dabei ein unfaires, d.h. rechtswidriges Spiel. Wären wir in einem Fußballspiel mit aufrechten Schiedsrichtern – und hier müßten das die aufrechten Wissenschaftler und Richter sein –, würde die Universität Tübingen die Rote Karte gezeigt bekommen.

Wir sind aber in keinem Fußballspiel. Wir sind im richtigen Leben. Und hier geht es um Leben und Tod. Seit über zwanzig Jahren, dabei alle Regeln von Wissenschaft, Moral und Ethik verletzend, hält die Universität Tübingen den wissenschaftlichen und insbesondere den medizinischen Fortschritt auf. Und die Konsequenzen sind erschreckend: Jahr für Jahr sind Hunderttausenden von Kranken die Möglichkeiten, sich gemäß der Neuen Medizin therapieren zu lassen, durch das illegale de facto und de jure Verbot der Neuen Medizin vorenthalten worden. Und das führte Jahr für Jahr zu hunderttausendfachem Tod – und es hört auch nicht auf. Man kann es eigentlich nur in der Dimension "Massenmord" oder "Massentötung" richtig beschreiben. Man darf es formaljuristisch so nicht benennen, denn – formaljuristisch – muß man es als etwas anderes und schlimmeres bezeichnen: formal – und so den strafrechtlichen Kategorien von Mord oder Tötung feinsinnig entzogen – ein permanenter Verfassungsbruch mit Todesfolge in hunderttausenden von Fällen. Letztlich wird sich über die Universität Tübingen hinaus unsere ganze Gesellschaft und damit jeder Richter, jeder Staatsanwalt, jeder Politiker, jede Behörde, jeder Professor, jeder Standesvertreter oder Lobbyist und jeder einzelne fragen lassen müssen, warum und wie er so etwas zulassen konnte.

Leipzig, 18.03.2004

Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz

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ARHIV - 2004
18.03. - Prof. Niemitz Stellungnahme
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